Bürgergeld

Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Leistungen. Dazu gehören der Regelbedarf, der Mehrbedarf und der (angemessene) Bedarf für Unterkunft und Heizung.

Bei dem Regelbedarf kommt es darauf an zu welcher Personengruppe Sie gehören. Hier aufgelistet die jeweiligen Pauschalbeträge, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. 

 

Regelbedarf Bürgergeld ab 01.01.2024                        

 

Informationen finden Sie hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 

Stand 01.01.2024

 

Zusammensetzung des Regelbedarfs

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt. Folgende Bedarfe sind damit abgedeckt:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung)
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Über die tatsächliche Verwendung des Geldes entscheiden Sie selbst. Beachten Sie jedoch bitte, auch für unregelmäßig auftretende Ausgaben vorzusorgen, wie zum Beispiel die Jahresabrechnung für Haushaltsstrom.

 

Einmalige Bedarfe nach § 24 III SGB II

Ein nicht von der Regelleistung umfasster, einmaliger Bedarf muss gesondert beantragt werden. 
In den folgenden Fällen können einmalige Leistungen bewilligt werden:

  • Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräte)
  • Erstausstattung für Bekleidung (z.B. nach Wohnungsbrand)
  • Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung
  • Erstausstattung bei Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
  • Anschaffung und Reparatur von therapeutischen Geräten

Die Leistungen können als Sach- oder Geldleistung erbracht werden.

 

 

 

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