Häufige Fragen

an das Jobcenter im Landkreis Saarlouis

Sie haben Fragen zum Jobcenter? Dann sind Sie hier genau richtig. Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Jobcenter im Landkreis Saarlouis, zum Bürgergeld und vielen Fragen rund um die Arbeitssuche. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Sie haben noch weitere Fragen?
Rufen Sie uns an unter 06831 444 8000.

 

 

Häufige Fragen zu Jobvermittlung & Beratung

Wie unterstützt mich das Jobcenter?

Wir helfen Ihnen, Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Das kann für jeden eine andere Art von Hilfe sein. Manche Menschen brauchen Hilfe beim Schreiben vom Lebenslauf und beim Üben der Bewerbungsgespräche. Andere brauchen eine Weiterbildung, um wieder im alten Beruf andocken zu können. Unsere Fachkräfte im Jobcenter beraten Sie persönlich und legen mit Ihnen gemeinsam Ihr Ziel für die nächsten Monate fest.

Was erwartet das Jobcenter von mir?

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei Ihrem Weg in den neuen Job.

Das bedeutet, dass wir gemeinsam eine Strategie entwickeln, wie Sie dauerhaft Ihre Hilfebedürftigkeit beenden können. 

Muss ich jede Arbeit annehmen?

Als Empfänger*in von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Bei einer Stelle wird ein Lohn angeboten, der niedriger ist als der geltende Tarif oder die vor Ort übliche Bezahlung? Dann ist die Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn die Entlohnung gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, weil sie zu niedrig ist. Immer gilt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.

Sie müssen eine Arbeitsstelle aber nicht annehmen, wenn:

  • gesundheitliche Gründe dagegen sprechen
  • dies die Pflege eines Angehörigen beeinträchtigen würde
  • Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen und alleinerziehend sind (bei 2 Elternfamilien muss ein Elternteil bereit sein, Arbeit aufzunehmen) oder
  • wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.

Was ist ein Kooperationsplan?

Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche brauchen, dann entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, damit Sie wieder Arbeit finden. Diese Strategie wird in einem Plan aufgeschrieben – dem Kooperationsplan. Im Kooperationsplan halten wir gemeinsam alle Ziele und Schritte fest, die für Ihre Eingliederung in die Arbeitswelt nötig sind. Im Kooperationsplan steht: 

  • Welche Schritte sind notwendig und was können Sie dafür tun? 
  • Wie unterstützt das Jobcenter dabei?

Wir erstellen den Kooperationsplan gemeinsam. Dafür sprechen wir in einem Beratungsgespräch im Jobcenter über Ihre aktuelle Situation, Stärken, Kenntnisse und Ziele. So lernen wir Sie besser kennen und können gemeinsam die nächsten Schritte entwickeln. Wenn wir den Kooperationsplan dann festgelegt haben, kann es losgehen. Das Jobcenter prüft anschließend regelmäßig, ob alles so läuft, wie es im Plan steht. Es ist wichtig, dass sich die Bürgergeld-Empfänger*innen sowie das Jobcenter an den Plan halten. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Hilfebedürftigkeit schnell überwinden.

Kann ich als Bürgergeld-Empfänger*in Bewerbungskosten vom Jobcenter erstattet bekommen?

Bewerbungskosten kann das Jobcenter übernehmen, wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle oder einen Ausbildungsplatz bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie die Kosten vorher bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater beantragen, also bevor Ihnen die Kosten entstehen. Sie erhalten von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater die Antragsvordrucke für die Kostenerstattung. Die Kosten, die Ihnen entstanden sind, müssen Sie mit einer Rechnung oder einem Beleg nachweisen. Das genaue Verfahren klären Sie am besten mit Ihrer zuständigen Beraterin oder Ihrem Berater im Jobcenter.

Ich möchte gerne eine Ausbildung in Teilzeit machen. An wen muss ich mich wenden?

Grundsätzlich können Sie jede duale Ausbildung auch in Teilzeit machen. Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beim Jobcenter im Landkreis Saarlouis. Natürlich können Sie dazu auch Ihre*n Berater*in ansprechen.

 

Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?

Als Bürgergeld-Empfänger*in sind Sie verpflichtet, die Termine beim Jobcenter wahrzunehmen.

Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie erkranken und gerade keine Einladung vorliegt. Sobald Sie krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie das dem Jobcenter sofort mitteilen.

Bitte beachten Sie: Der digitale Nachweis über Ihre Erkrankung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht automatisch an das Jobcenter geschickt. Lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung ausdrucken!

Ich erhalte Bürgergeld. Darf ich in den Urlaub fahren?

Sie müssen grundsätzlich unter der von Ihnen angegebenen Anschrift für das Jobcenter erreichbar sein. Das bedeutet, dass Sie jeden Tag ohne großen Aufwand zum Jobcenter kommen könnten. Sie dürfen sich aber für insgesamt drei Wochen im Jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten – allerdings nur, wenn Ihr*e Berater*in im Jobcenter vorher zugestimmt hat. Sie können dann auch ins Ausland verreisen (eine sogenannte Ortsabwesenheit).

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