Mehrbedarfe
Mehrbedarfe umfassen Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Es handelt sich dabei um sogenannte Einmalige Leistungen.
Dazu zählen:
- Mehrbedarf bei Alleinerziehung
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
- Mehrbedarf bei kostenaufwändigeren Ernährung
- Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben