Anerkennung von Abschlüssen

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 hat jede Person mit ausländischem Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird anhand der Dokumente und Nachweise geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.

 

 

Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertung

Die Anerkennung oder Zeugnisbewertung ausländischer Berufsabschlüsse bietet

bessere Chancen für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt und fördert die Integration in die Arbeitswelt und Gesellschaft. Eine zielgerichtete und effiziente Beratung durch die Ansprechpersonen unseres Jobcenters ist daher ein wesentlicher Baustein in der Vermittlungsarbeit.

 

Im Erstgespräch mit Ihnen wird ermittelt, ob im Ausland eine Berufsqualifikation erworben wurde und ob ein Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses möglich ist. Wurde festgestellt, dass ein Anerkennungsverfahren sinnvoll ist, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Beratungseinrichtung. (Direkt-Link zur Beratungseinrichtung)

 

In reglementierten Berufen (z.B. Arzt, Krankenpfleger) ist die Anerkennung ein MUSS. Anderenfalls ist ein Zugang zu diesen Berufen nicht möglich. Hier sind in der Regel weitere Auflagen für den Berufszugang zu erfüllen, z.B. der Nachweis von Deutschsprachkenntnissen, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

 

In nicht reglementierten Berufen (z.B. Ausbildungsberufe, Wirtschafts- und Geisteswissenschaftler) ist die Anerkennung ein KANN. Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Hier können Sie sich direkt bei Unternehmen bewerben. Die Anerkennung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und ggf. auch die Möglichkeit auf eine bessere tarifliche Eingruppierung. Im Falle einer Anschlussweiterbildung, z.B. als Handwerksmeister, kann die Anerkennung nötig sein.

 

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Vor Antragstellung bespricht die für Sie zuständige Ansprechperson eine mögliche Förderung des Antragsverfahrens aus dem sogenannten Vermittlungsbudget.

 

Dauer des Anerkennungsverfahrens

Ein Anerkennungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

 

 

Zuständige Stellen im Saarland:

  • Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saarland: Beratung zu allen Fragen der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen, Einleitung des Anerkennungsverfahrens. (http://www.saaris.de/welcome-center/anerkennung-ausl-abschluesse-1/)
  • Handwerkskammer Saarland: Zuständig für Berufe, die nach Handwerksordnung geregelt sind.
  • IHK-FOSA: Bundesweite Zuständigkeit für IHK-Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe (Ausnahmen: Hannover, Braunschweig, Wuppertal-Solingen-Remscheid).
  • Gesundheitsberufe: Landesamt für Soziales des Saarlandes – Zentralstelle für Gesundheitsberufe.
  • Weitere zuständige Stellen: Landwirtschaftskammer, Architektenkammer, Landesministerien.

 

 

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