Anerkennung 

ausländischer Abschlüsse

Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland anerkannt werden? 

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 hat jede Person mit ausländischem Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird anhand der Dokumente und Nachweise geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. 

Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Je nach Abschluss und Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig. Bei Ausbildungsberufen im Dualen System und bei den darauf aufbauenden Fortbildungs-abschlüssen sind in der Regel die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern zuständig. Im Bereich der IHK Berufe übernimmt die von den IHKs geschaffene IHK FOSA in Nürnberg zentral die Bewertung und Anerkennung der beruflichen Abschlüsse. Informationen zu Antragstellung, Verfahren und Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten der IHK FOSA. Darüber hinaus beraten die örtlichen IHKs mit ihren Anerkennungsberatern vor Ort und unterstützen den Prozess der Bewertung bzw. Anerkennung des ausländischen Abschlusses. Die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist unabhängig vom Status und Herkunfts- land des Flüchtlings jederzeit möglich. Das heißt, sowohl Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis als auch Geduldete und Asylbewerber mit einem ausländischen Abschluss dürfen uneingeschränkt ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. In der Regel dauert das Verfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate. Die Gebühren muss der Antragsteller dabei selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Verfahrenskosten. 

 

Welche Vorteile bringt die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses? 

  • Durch das Verfahren zur Anerkennung findet eine umfassende Bewertung der beruflichen Qualifikation des Antragstellers statt und bietet Ihnen als Arbeitgeber und dem Flüchtling verschiedene Vorteile:
  • Mit dem von der zuständigen Stelle erteilten Bescheid erhalten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. 
  • Der Bescheid erleichtert Ihnen als Arbeitgeber die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers. 
  • Durch die detaillierte Auflistung fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich. 
  • Der Bescheid ist in deutscher Sprache. Weder der Kandidat noch Sie als Arbeitgeber müssen die Übersetzungsarbeit leisten. 
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss, kann der Betrieb den Kandidaten so einsetzen wie jemanden, der in Deutschland eine entsprechende Prüfung absolviert hat. 

 

Müssen ausländische Bildungsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden? 

Im Allgemeinen ist die Anerkennung von Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, nicht Voraussetzung, um in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Hiervon ausgenommen sind aber die sogenannten reglementierten Berufe, u.a. Arzt, Krankenpfleger, Lehrer oder einzelne Handwerks- und Meisterberufe. In diesen reglementierten Berufen ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen eine zwingende Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. 

 

Können ausländische Berufsabschlüsse anerkannt oder bewertet werden, wenn Nachweise fehlen? 

Die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen basieren in der Regel auf einer Dokumentenanalyse. Wenn schriftliche Nachweise fehlen, unvollständig sind oder die Beschaffung nicht zumutbar ist, kann die berufliche Qualifikation über eine sogenannte Qualifikationsanalyse analysiert und festgestellt werden. Mittels Arbeitsproben, Fachgesprächen oder Fachpräsentationen können die Antragsteller ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die sie nicht oder nicht ausreichend durch schriftliche Dokumente belegen können.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.