Rund ums Wohnen, Mieten und Umzug

Sie wohnen im Landkreis Saarlouis und möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen?

 

Welche Kosten werden anerkannt?

Folgende Aufwendungen für Ihre Unterkunft werden anerkannt, wenn sie eine angemessene Höhe haben: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung sowie Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser.

Die Angemessenheit der Kosten wird geprüft, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen. In der Regel benötigen wir Nachweise über die laufenden Nebenkosten, die Heizkosten sowie einen Mietvertrag oder bei Wohneigentum einen Nachweis über die Höhe der Zinsen.

Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Haushaltsstrom beretis in der Regellesitung inbegriffen sind. Deshalb kann Haushaltsstrom nicht bei den Unterkunftskosten als zusätzlicher Bedarf anerkannt werden.

 

Was bedeutet "angemessen"?

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Betrachtet wird die Anzahl der Bewohner und die Größe der Wohnung. Außerdem wird geprüft, ob der Preis für das Wohnumfeld angemessen ist. 

Bei den monatlichen Heizkosten ist die Angemessenheit von der Heizart und der zu beheizenden Fläche abhängig.

 

Werden die Kosten für eine Nachzahlung übernommen?

Die Übernahme von Nachzahlungen aus Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungenkann geprüft werden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Abrechnung Ihrem Jobcenter vollständig vorlegen. Guthaben mindern die anerkannten Unterkunftskosten in dem Monat der auf die Gutschrift folgt. Rückzahlungen oder Guthaben, die sich auf den Haushaltsstrom beziehen, bleiben dabei außer Betracht.

 

Sie beziehen Bürgergeld und möchten im Landkreis Saarlouis eine Wohnung oder ein Haus anmieten?

Es ist wichtig, vor Abschluss eines Mietvertrages mit Ihrem Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Dort erfahren Sie, ob die Kosten angemessen sind.

Sie können auch anhand unseres Miet-Spiegels die Ihnen vorliegenden Mietangebote überprüfen. In begründeten Fällen, z. B. wenn ein Bedarf auf eine behindertengerechte Wohnung besteht, können die im Miet-Spiegel genannten werte aber auch angehoben werden.

Eine verbindliche Zusage zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruches, die sog. Zusicherung, kann erteilt werden, wenn die Kosten angemessen sind. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie die Kosten der Wohnung konkret beziffern können. Wenn Ihnen diese Daten nicht anderweitig vorliegen, können Sie die Mieterbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen und unterschrieben bei uns einreichen.

Erfolgt eine Anmietung ohne Genehmigung, werden die Unterkunftskosten für die neue Wohnung maximal in Höhe der Angemessenheitsgrenze anerkannt.

Die mit der Anmietung verbundenen sonstigen Kosten können in diesem Fall nicht übernommen werden. Dazu gehören Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Renovierungskosten oder Mietkautionsdarlehen.

 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.