Wenn Menschen in Schwierigkeiten geraten, leisten wir im Rahmen unseres Auftrags Unterstützung, damit unsere Kunden die Möglichkeit erhalten, die aktuelle Situation nicht als Sackgasse zu sehen, sondern ihre Zukunft selbst und aktiv gestalten zu können.
Zum 01. Januar 2023 tritt das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Die Grundsicherung wird dadurch auf völlig neue Beine gestellt mit dem Ziel, eine dauerhafte Integration in Arbeit zu fördern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu verbessern.
Die Einführung des Bürgergeldes erfolgt in zwei Etappen - zum 01. Januar 2023 und zum 01. Juli 2023. Wir werden in den kommenden Wochen unsere Homepage neu gestalten und an die neue Gesetzesvorlage anpassen.
Weiterführende Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder unter dem Link: BMAS - Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Das wichtigste für Sie: Sofern Sie bereits Kunde oder Kundin bei uns sind, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Die Umstellung und Anhebung der Regelsätze zum 01.01.2023 erfolgt automatisch.
(Bildquelle: Servicestelle SGB 2 Info, www.sgb2.info)
Nutzen Sie unsere neuen Online-Angebote:
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Das Wichtigste in Kürze
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II setzen sich aus
Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.
Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen
entsprechenden Antrag stellen.
Die Antragsformulare auf Arbeitslosengeld II sowie Ausfüllhinweise zum Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Internetseite.
Weitere Hilfe zu anderen Themen finden Sie auch unter:
https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/home/home_node.html
oder unter:
Коротко найважливіше
Базовий захист для тих, хто шукає роботу, надає переваги для інтеграції в роботу та перевaги для забезпечення Вашого існування.
Фінансові виплати для забезпечення Вашого проживання відповідно до SGB II складаються із основних потреб, додаткових, і потреб у житлі та опаленні.
Для отримання пільг за SGB II, необхідно подати відповідну заявку.
Бланки заяви на допомогу по безробіттю II, а також інструкції щодо заповнення заяви про допомогу по безробіттю II можна знайти на інтернет сторінці
Stromspar-Check
Um insbesondere Menschen mit geringem Einkommen dabei zu unterstützen, kooperiert das Jobcenter im Landkreis Saarlouis mit dem Projekt "Stromspar-Check". Hier finden Sie weitere Informationen!