Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen aus dem SGB II (Hartz 4), Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können.