Zunächst wird ein Nachweis über eine etwaige bestehende Wohnsitzauflage benötigt (Bescheinigung oder Kopie des Zusatzblattes Ihres Aufenthaltstitels)
Dann wird eine schriftliche Begründung Ihrerseits zur Prüfung der Erforderlichkeit des beabsichtigten Umzuges benötigt.
Eine vom Vermieter ausgefüllte Mieterbescheinigung, sowie eine Kopie des noch nicht unterzeichneten Mietvertrages werden zur Prüfung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung benötigt.
Bitte beachten Sie hierbei, dass auf der Mieterbescheinigung eine genaue Aufschlüsselung der Neben- und Heizkosten im Einzelnen zu erfolgen hat.
Das Jobcenter prüft im Rahmen der Erforderlichkeit die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und erteilt im Einzelfall eine Zusicherung bzw. eine Ablehnung zur Übernahme der Kosten.
Das Jobcenter übernimmt höchstens die angemessenen Aufwendungen im Rahmen der Richtwerte des Landkreises Saarlouis. Eine zusätzliche Übernahme sonstiger Kosten die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen (z.B. Wohnungsbeschaffungskosten) bzw. Kosten die aus Betriebskostenendabrechnungen resultieren, werden nicht übernommen.
Wurde im Hinblick auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen eine Zusicherung erteilt, bedeutet dies lediglich die Übernahme der tatsächlichen Kosten, welche für die neue Unterkunft anfallen. Sie können den Mietvertrag unterzeichnen.
Wenn Ihnen zusätzliche mit dem Umzug verbundene Kosten entstehen (z.B. Wohnungsbeschaffungskosten), die Sie selbst nicht tragen können, müssen Sie zwecks Kostenübernahme einen gesonderten Antrag stellen, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen.
Im Regelfall erfolgt eine Übernahme der Kosten im angemessenen Umfang.
Nach Beantragung können Sie den Mietvertrag im Hinblick auf bereits vorherige erteilte Zusicherung zu den tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft und Heizung unterzeichnen.