Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten
Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten

Umzug in eine andere Wohnung

Sie möchten in einen anderen Landkreis ziehen?

(z.B. Merzig, Saarbrücken, usw.)

 

 

Bitte wenden Sie an den AM NEUEN WOHNORT zuständigen Träger für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes!

 

 

Sie ziehen innerhalb des Landkreis Saarlouis um?

(z.B. von Saarlouis nach Dillingen oder nach Wadgassen)

 

Dann beachten Sie bitte FOLGENDE SCHRITTE!

Frage 1: Welche Formulare / Bescheinigungen benötigen Sie?

Zunächst wird ein Nachweis über eine etwaige bestehende Wohnsitzauflage benötigt (Bescheinigung oder Kopie des Zusatzblattes Ihres Aufenthaltstitels)

 

Dann wird eine schriftliche Begründung Ihrerseits zur Prüfung der Erforderlichkeit des beabsichtigten Umzuges benötigt.

 

Eine vom Vermieter ausgefüllte Mieterbescheinigung, sowie eine Kopie des noch nicht unterzeichneten Mietvertrages werden zur Prüfung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung benötigt.

 

Bitte beachten Sie hierbei, dass auf der Mieterbescheinigung eine genaue Aufschlüsselung der Neben- und Heizkosten im Einzelnen zu erfolgen hat.

Download Vorlage Mieterbescheinigung
Mieterbescheinigung.pdf
PDF-Dokument [147.6 KB]
Vorlage zur Begründung des Umzugs und Übersicht Mietspiegel
Kundeninfo-Mietspiegel.pdf
PDF-Dokument [317.4 KB]

Frage 2: Was passiert nach Vorlage der zuvor genannten Unterlagen?

Das Jobcenter prüft im Rahmen der Erforderlichkeit die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und erteilt im Einzelfall eine Zusicherung bzw. eine Ablehnung zur Übernahme der Kosten.

Frage 3: Was müssen Sie im Fall einer Ablehnung beachten?

Das Jobcenter übernimmt höchstens die angemessenen Aufwendungen im Rahmen der Richtwerte des Landkreises Saarlouis. Eine zusätzliche Übernahme sonstiger Kosten die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen (z.B. Wohnungsbeschaffungskosten) bzw. Kosten die aus Betriebskostenendabrechnungen resultieren, werden nicht übernommen.

Frage 4: Was müssen Sie im Fall einer Zusicherung beachten?

Wurde im Hinblick auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen eine Zusicherung erteilt, bedeutet dies lediglich die Übernahme der tatsächlichen Kosten, welche für die neue Unterkunft anfallen. Sie können den Mietvertrag unterzeichnen.

Frage 5: Entstehen Ihnen zusätzliche Kosten?

Wenn Ihnen zusätzliche mit dem Umzug verbundene Kosten entstehen (z.B. Wohnungsbeschaffungskosten), die Sie selbst nicht tragen können, müssen Sie zwecks Kostenübernahme einen gesonderten Antrag stellen, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen.

 

Im Regelfall erfolgt eine Übernahme der Kosten im angemessenen Umfang.

 

Nach Beantragung können Sie den Mietvertrag im Hinblick auf bereits vorherige erteilte Zusicherung zu den tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft und Heizung unterzeichnen.

Hier finden Sie uns:

Jobcenter Saarlouis

Bahnhofsallee 4

66740 Saarlouis

 

Jobcenter Dillingen

Stummstraße 29-33

66763 Dillingen

 

Jobcenter Lebach

Tholeyer Straße 2

66822 Lebach

 

Startbahn 25

Ludwig-Karl-Balzer-

Allee 15

66740 Saarlouis

 

Migra-Team

Ahornweg 1-3

66740 Saarlouis

 

Telefonischer Kontakt:

06831 - 444 8000

Öffnungszeiten Kundenbüro:

Mo, Di, Do, Fr:
08.30-12.00 Uhr

Mi:

07:30-12:00 Uhr und

13:30-16:30 Uhr

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