Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten
Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten

Anerkennung von Abschlüssen

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 hat jede Person mit ausländischem Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird anhand der Dokumente und Nachweise geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.

Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertung

Die Anerkennung oder Zeugnisbewertung ausländischer Berufsabschlüsse bietet Kundinnen und Kunden bessere Chancen für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt und fördert ihrer Integration in die Arbeitswelt und Gesellschaft. Eine zielgerichtete und effiziente Beratung durch die Fallmanager des Jobcenters Saarlouis ist daher ein wesentlicher Baustein in der Vermittlungsarbeit.

 

Im Erstgespräch mit dem Kunden ermittelt der Fallmanager, ob der Kunde oder die Kundin im Ausland eine Berufsqualifikation erworben hat und ob ein Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses möglich ist. Wurde  festgestellt, dass ein Anerkennungsverfahren sinnvoll ist, empfiehlt der Fallmanager eine vertiefte Beratung durch eine spezialisierte Beratungseinrichtung. (Direkt-Link zur Beratungseinrichtung)

 

In reglementierten Berufen (z.B. Arzt, Krankenpfleger) ist die Anerkennung ein MUSS. Anderenfalls ist ein Zugang zu diesen Berufen nicht möglich. Hier sind in der Regel weitere Auflagen für den Berufszugang zu erfüllen, z.B. der Nachweis von Deutschsprach-kenntnissen, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

 

In nicht reglementierten Berufen (z.B. Ausbildungsberufe, Wirtschafts- und Geisteswissenschaftler) ist die Anerkennung ein KANN. Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Kundinnen und Kunden können sich direkt am Arbeitsmarkt bewerben. Die Anerkennung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und ggf. auch die Möglichkeiten auf eine bessere tarifliche Eingruppierung. Im Falle einer Anschlussweiterbildung z.B. als Handwerksmeister kann die Anerkennung nötig sein.

 

Beratungs- und Unterstützungsangebote

Vor Antragstellung bespricht die Vermittlungsfachkraft mit dem Kunden oder der Kundin eine mögliche Förderung des Antragsverfahrens aus dem Vermittlungsbudget (Fördermöglichkeiten des SGB II und SGB III).

 

Dauer des Anerkennungsverfahrens

Ein Anerkennungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

 

Zuständige Stellen im Saarland:

  • Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen SEAQ Saarland: Beratung zu allen Fragen der Anerkennung im Ausland erworbenen Qualifikationen, Einleitung des Anerkennungsverfahrens. (http://www.saaris.de/welcome-center/anerkennung-ausl-abschluesse-1/)
  • Handwerkskammer Saarland: Zuständigkeit für Berufe, die nach Handwerksordnung geregelt sind
  • IHK-FOSA: bundesweite Zuständigkeit für IHK-Ausbildungs- und Weiterbildungsberufen (Ausnahmen: Hannover, Braunschweig, Wuppertal-Solingen-Remscheid).
  • Gesundheitsberufe: Landesamt für Soziales – Zentralstelle für Gesundheitsberufe
  • weitere zuständige Stellen: Landwirtschaftskammer, Architektenkammer, Landesministerien
Download: Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Kundeninfo-11-Anerkennung von Abschlüsse[...]
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