Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten
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Allgemeine Fragen

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. – 67. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und hilfebedürftig sind. Ebenso haben ihre Angehörigen einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

 

Was bedeutet Hilfebedürftigkeit?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) und Kräften bestritten werden kann. Um diese zu beseitigen bzw. zu verringern, besteht die Verpflichtung, zumutbare Arbeit anzunehmen.

 

Wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Hierzu gehören:

a) der erwerbsfähige Leistungsberechtigte

b) als Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
• der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
• die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
• der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner

c) die dem Haushalt angehörenden, unter 25jährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen    Leistungsberechtigten oder seines Partners oder dessen Eltern, soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist

d) die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unter 25jährigen unverheirateten und erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

 

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.

 

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

 

Spielt die Staatsangehörigkeit beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine Rolle?

Arbeitslosengeld II können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten. Bei Ausländern ist zusätzlich der Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen: nur wer ein längerfristiges oder dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik hat, kann Leistungen erhalten.

 

Ausgenommen von den Leistungen sind Ausländer, die weder Arbeitnehmer noch Selbständige sind, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts und Ausländer, die sich nur zum Zwecke der Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind, können generell keine Leistungen erhalten. Ausländer sind nur dann erwerbsfähig, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.

 

Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II wenn ich krank bin?

Sind Sie krank, müssen Sie ab dem ersten Tag Ihrer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Arbeitslosengeld II wird weiter gezahlt; dies gilt allerdings nicht, wenn die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate dauern wird oder wenn Sie wegen einer Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Bei einer Aufnahme in eine sonstige, nicht medizinische Einrichtung (z.B. Einrichtung zur Drogennachsorge) besteht kein Anspruch auf ALG II.

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