Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten
Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten

Fragen zur Arbeitsvermittlung

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam zwischen dem Träger der Grundsicherung und dem Leistungsberechtigten geschlossen. Sie gilt für jeweils bis zu 6 Monate. Darin ist einerseits festgelegt, was der Leistungsberechtigte unternehmen muss, um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden (z.B. wieder in Arbeit zu kommen). Das kann z.B. die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme oder an einer Arbeitsgelegenheit sein. Andererseits wird festgeschrieben, welche Leistungen er erhält, die dafür erforderlich sind (z. B. Übernahme von Lehrgangs- und Fahrtkosten).

 

Was sind Eingliederungsleistungen? Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft werden von einem(r) Fallmanager(in) betreut. Diese(r) unterstützt und berät Sie in allen Fragen zu Leistungen, Förderungen etc. – immer mit dem Ziel, Sie wieder in Arbeit zu bringen. Dem Ansprechpartner steht eine große Auswahl an Hilfen zur Verfügung. So können Sie z.B. Bewerbungskosten erstattet bekommen, an Trainingsmaßnahmen („Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“) teilnehmen oder in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Was für Ihre Integration in Arbeit notwendig und erforderlich ist, wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

 

Kann ich auch bei der Aufnahme einer Arbeit gefördert werden?

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

 

Kann die Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gefördert werden?

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder weiter ausüben wollen, haben Sie die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen zu beantragen. Hierzu ist ein Konzept über Ihre Geschäftsidee vorzulegen, welches von einer fachkundigen Stelle überprüft werden muss. Fällt die Stellungnahme dieser Stelle positiv aus und wird die gesicherte Erwartung ausgesprochen, dass die angestrebte selbständige Tätigkeit tragfähig ist und dadurch die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden werden kann, können im Einzelfall Leistungen zur Eingliederung nach § 16 b und c SGB II gewährt werden.

 

Was ist eine Arbeitsgelegenheit, bzw. ein „1-Euro-Job“?

Unter einem „1-Euro-Job“ versteht man eine Arbeitsgelegenheit, welche dem Arbeitslosengeld II – Empfänger durch den Träger der Grundsicherung angeboten wird. Diese Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse und sollen die Chancen des Einzelnen auf eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben erhöhen. Das Einkommen daraus wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt und stellt eine Aufwandsentschädigung dar. Das Jobcenter Saarlouis gewährt übrigens für diese Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung von 1,80 Euro pro Stunde.

 

Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Was ist zumutbar?

Die persönlichen Interessen stehen hinter den Interessen der Allgemeinheit. Daher müssen Sie grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen, zu der Sie in der Lage sind – auch Minijobs. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lohn untertariflich oder unterhalb des ortsüblichen Entgelts liegt. Natürlich sind „sittenwidrige“ Arbeitsbedingungen von diesem Gebot ausgenommen. Es gibt noch weitere Ausnahmen: Beispielsweise die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren, d.h. eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar.

 

Was passiert, wenn ich angebotene Arbeiten ablehne?

Jede Ablehnung einer zumutbaren Arbeit ohne wichtigen Grund führt dazu, dass der Regelbedarf für 3 Monate um 30 % abgesenkt wird. Die Absenkung tritt mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Bescheides, der die Absenkung der Leistung feststellt, folgt. Bei einer wiederholten Ablehnung innerhalb eines Jahres wird das Arbeitslosengeld II um 60 % der Regelleistung gemindert. Bei einer weiteren Wiederholung wird das Arbeitslosengeld II um 100 % gemindert.

 

Das Jobcenter kann bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistung oder geldwerte Leistung erbringen. Da es sich um zumutbare Arbeit handelt, liegt es im Verantwortungsbereich des Betroffenen, diese Folgen nicht eintreten zu lassen.

 

Was passiert, wenn ich als Jugendlicher unter 25 Jahren eine angebotene Arbeit ablehne?

Lehnen Jugendliche unter 25 Jahren eine zumutbare Arbeit – sei es Erwerbstätigkeit, Ausbildung, eine Eingliederungsmaßnahme oder eine Arbeitsgelegenheit – ab, wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate auf die Leistungen für die Unterkunft und Heizung beschränkt. Die Zahlung der Miete und Heizkosten erfolgt dann direkt an den Vermieter. Der notwendige Lebensbedarf wird durch die Aushändigung von Gutscheinen sichergestellt.

 

Kann eine Weiterbildung/Qualifizierung gefördert werden?

Durch Qualifizierung und Weiterbildung erhöhen sich Ihre Chancen für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Daher bietet das Jobcenter Saarlouis, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,  die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung an.

 

Hiermit können Defizite ausgeglichen werden wie fehlende Kenntnisse, die für die Ausübung gewisser Berufe notwendig sind, der Hauptschulabschluss nachgeholt oder sogar der berufliche Wiedereinstieg durch das Erlernen eines anderen Berufsfeldes ermöglicht werden.

 

Ob eine Qualifizierungsmaßnahme bei Ihnen möglich und notwendig ist, bespricht Ihre zuständige Fallmanagerin/Ihr zuständiger Fallmanager mit Ihnen. Bei Bedarf können zur Eignungsabklärung zunächst noch Eignungstests oder vorgeschaltete Maßnahmen erfolgen.

 

Wenn Sie sich ganz allgemein über Bildungsangebote informieren möchten,  dann können Sie sich über Kursnet einen Überblick über die entsprechenden Angebote in Ihrer Region verschaffen:

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp

 

Ich möchte ein Praktikum machen, was muss ich tun?

Im Rahmen der Eignungsprüfung oder Kenntnisvermittlung für einen Arbeitsplatz können die Fähigkeiten und Qualifikation in einem Praktikum abgeklärt werden. Das Praktikum richtet sich nach dem Bedarf/Notwendigkeit und darf jedoch höchstens sechs Wochen dauern (In Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen). Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Saarlouis weiter gezahlt, notwendige und angemessene Fahrkosten werden durch das Jobcenter Saarlouis ebenfalls erstattet.

Wichtig: Das Praktikum ist vor Beginn durch das Jobcenter zu genehmigen. Bitte nehmen Sie daher frühzeitig vor Beginn des Praktikums Kontakt mit Ihrer zuständige Fallmanagerin/Ihrem zuständiger Fallmanager auf.

Hier finden Sie uns:

Jobcenter Saarlouis

Bahnhofsallee 4

66740 Saarlouis

 

Jobcenter Dillingen

Stummstraße 29-33

66763 Dillingen

 

Jobcenter Lebach

Tholeyer Straße 2

66822 Lebach

 

Startbahn 25

Ludwig-Karl-Balzer-

Allee 15

66740 Saarlouis

 

Migra-Team

Ahornweg 1-3

66740 Saarlouis

 

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06831 - 444 8000

Öffnungszeiten Kundenbüro:

Mo, Di, Do, Fr:
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Mi:

07:30-12:00 Uhr und

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