Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten
Jobcenter Saarlouis - Hürden überwinden, Zukunft gestalten

Verfahren und Antragstellung

Wie und wo beantrage ich Arbeitslosengeld II?

Der Erstantrag auf Arbeitslosengeld II erfolgt grundsätzlich bei einer Dienststelle des Jobcenters im Landkreis Saarlouis. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Saarlouis haben, ist der Antrag bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle in Saarlouis, Dillingen oder Lebach einzureichen. Sollten Sie Hilfestellung beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

 

Die Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag gewährt. Die Leistung wird ab dem Tag der Antragstellung erbracht, nicht für Zeiten davor. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, sofern keine Ausschlusstatbestände wie z.B. eine Inhaftierung oder ein Auslandsaufenthalt entgegenstehen. Einmalige Beihilfen, Darlehen für unabweisbaren Bedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe sind gesondert zu beantragen.

 

Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?

Sie erhalten die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen. Zahlungen können auf Ihren Wunsch auch auf das Konto eines Dritten gezahlt werden. Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt. Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen.

 

Wie erfahre ich, ob ich Geld bekomme?

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Aus dem Bescheid erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen. Einzelheiten können Sie dem als Anlage beigefügten Berechnungsbogen entnehmen.

 

Muss ich die Leistung zurückzahlen?

Die Leistung wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt, der nicht zurück zu zahlen ist. In manchen Fällen hat der Gesetzgeber jedoch die Gewährung von Darlehen vorgesehen. Sofern eine an Sie gezahlte Geldleistung nur als Darlehen gewährt werden kann, wird das Darlehen durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelsatzes getilgt.

 

Eine Rückzahlung kann auch in Frage kommen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (wenn z.B. die Zahlung deshalb erforderlich wird, weil Sie Ihren Arbeitsplatz durch Eigenverschulden verloren haben oder z.B. nach Leistungserhalt Einkommen erzielt haben).

 

Was sind Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragt haben oder Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie alle Tatsachen angeben, die Einfluss auf Ihre Leistung haben und dies durch geeignete Unterlagen belegen.

 

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sind Sie verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Heirat) als auch Änderungen im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen (z.B. Arbeitsaufnahme, Rentenbeginn).

 

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie eine Änderung mitteilen müssen, wenden Sie sich an Ihre(n) Fallmanager(-in) oder Leistungssachbearbeiter(in). Sie/Er wird Ihnen – auch zu den erforderlichen Unterlagen – Auskunft geben.

 

Kann ich in Urlaub fahren?

Grundsätzlich ist durch Sie sicherzustellen, dass Sie an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. Die Dauer der maximal möglichen Ortsabwesenheit beträgt im Regelfall bis zu 21 Kalendertage  im Jahr. Die Ortsabwesenheit ist zu beantragen.

 

Vor Beginn der Abwesenheit muss Ihr(e) Fallmanager(in) zustimmen. Wenn Sie sich ohne Zustimmung ihres(r) Fallmanagers (in) außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, erhalten Sie für diese Zeit keine Leistungen. Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen bzw. die eine Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II ausüben, wird Ortsabwesenheit mindestens für die vertraglich bzw. gesetzlich zustehende Urlaubsdauer gewährt.

Hier finden Sie uns:

Jobcenter Saarlouis

Bahnhofsallee 4

66740 Saarlouis

 

Jobcenter Dillingen

Stummstraße 29-33

66763 Dillingen

 

Jobcenter Lebach

Tholeyer Straße 2

66822 Lebach

 

Startbahn 25

Ludwig-Karl-Balzer-

Allee 15

66740 Saarlouis

 

Migra-Team

Ahornweg 1-3

66740 Saarlouis

 

Bildung und Teilhabe

Ahornweg 1-3

66740 Saarlouis

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