Unseren Kunden bieten wir verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Bitte wählen Sie, ob Sie Fragen zu Ihrem Leistungsanspruch und zur Antragstellung haben oder ob Sie Unterstützung zur Vermittlung in Arbeit benötigen. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Zusammenstellung allgemeiner Fragen und Information rund um das Thema SGB II.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten Personen, die
Hilfebedürftig nach den Bestimmungen des SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt oder den der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann bzw. die erforderliche Hilfe nicht durch Dritte oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Vermittlung und Fallmanagement
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts